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TIPPS  FÜR  IMMOBILIENEIGENTÜMER

 

Wer ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung besitzt, zahlt nie mehr Miete und hat gleichzeitig eine sichere und werthaltige Altersvorsorge. Immobilieneigentümer müssen aber auch einiges beachten.

 

So sollten schon frühzeitig Rücklagen für etwaige Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen gebildet und die richtigen Versicherungen für die Immobilie abgeschlossen werden, damit man im Schadensfall abgesichert ist.

 

Handelt es sich um eine Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft, gilt es zudem, sich mit den anderen Eigentümern zu arrangieren und auf eine ordnungsgemäße Verwaltung zu achten. Es empfiehlt sich, dass die Eigentümergemeinschaft diese Aufgabe einer professionellen Hausverwaltung anvertraut.

 

Tipps für Wohnungseigentümer

 

Wer eine Eigentumswohnung kaufen will oder bereits besitzt, wird oder ist Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Welchen Anteil ein einzelner Wohnungseigentümer an der gemeinsamen Immobilie besitzt, ergibt sich aus der Teilungserklärung. Wer die Wohnung erst erwirbt, sollte sich die Protokolle der Eigentümerversammlungen ansehen, um herauszufinden, ob die Gemeinschaft streitlustig ist oder nicht. Als Mitglied einer WEG hat man Rechte, aber auch Pflichten, die sich aus der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung ableiten lassen.

 

Für Wohnungseigentümergemeinschaften gilt eine Verwalterpflicht. Die Verwaltung kann zwar theoretisch auch einer der Eigentümer übernehmen, in den meisten Fällen empfiehlt sich aber die Hilfe eines professionellen Verwalters – denn die WEG-Rechtslage ist nicht unkompliziert.

 

Wohnungseigentümer tragen wie auch Mieter die regelmäßig anfallenden Nebenkosten ihrer Wohnung. Diese sind allerdings höher als bei einer Mietwohnung. Der Grund: Regelmäßige Kosten, wie etwa für die Hausverwaltung oder die Instandhaltungsrücklage müssen Mieter nie tragen, Eigentümer aber schon.

 

Tipps für Hauseigentümer

 

Wer statt einer Eigentumswohnung ein eigenes Haus erwirbt, braucht keinen Hausverwalter, muss sich aber im Gegenzug um einige Dinge selbst kümmern, die bei einer WEG der Verwalter erledigt, beispielsweise die richtigen Versicherungen abzuschließen.

 

In vielen Fällen haben Eigentümer ihre Immobilie bei einer Bank finanziert. Tritt dann ein Schicksalsschlag wie etwa der Tod des Partners und damit verbunden der Wegfall eines Einkommens ein, könnte es für den überlebenden Partner finanziell knapp werden. In solchen Fällen kann eine Restschuldversicherung helfen: Allerdings haben solche Versicherungen in manchen Fällen Haken und Ösen. Eine Alternative wäre etwa eine Risikolebensversicherung.

 

Wenn nach beispielsweise zehn oder 15 Jahren die Zinsfestschreibung des Darlehens ausläuft, ist es Zeit, sich um die Anschlussfinanzierung Gedanken zu machen. In Zeiten niedriger Zinsen können Eigentümer unter Umständen eine Menge Geld einsparen.

 

Die Anschlussfinanzierung muss nicht zwingend bei der bisher finanzierenden Hausbank abgeschlossen werden, ein Wechsel ist möglich und kann sich unter Umständen lohnen, wenn andere Institute bessere Konditionen bieten.

 

Hauseigentümer müssen außerdem bestimmte Pflichten einhalten, die sich zum Beispiel aus der Gebäudeenergiegesetz (GEG) ergeben.

 

Eigentümer können übrigens auch Steuern sparen: Besitzen sie eine denkmalgeschützte Immobilie, so können Sanierungen mittels der Denkmalschutzabschreibung steuerlich geltend gemacht werden. Doch auch Eigentümer ganz gewöhnlicher Gebäude können den Fiskus an Handwerkerrechnungen zumindest in einem gewissen Umfang beteiligen.

 

Tipps für Eigentümer eines Mietobjektes

 

Bei der Mietersuche sollten Eigentümer mit Bedacht vorgehen. So ist es sinnvoll, von potenziellen Mietern eine Mieterselbstauskunft zu verlangen, um sich über deren finanzielle Verhältnisse zu informieren. Doch Achtung: Mieter sind nicht verpflichtet, alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Bei Fragen, die die Privatsphäre betrifft, dürfen Mietinteressenten lügen.

 

Ist ein Mieter gefunden, sollte der Zustand der Wohnung bei der Wohnungsübergabe genau protokolliert werden. Das hilft dabei, späterem Streit beim Auszug des Mieters vorzubeugen, da dann genau nachvollziehbar ist, ob und welche Mängel ein Mieter verursacht hat.

 

Im Mietvertrag sollte vereinbart werden, dass der Mieter die Betriebskosten zu tragen hat. In diesem Fall muss üblicherweise einmal jährlich über die Betriebskosten abgerechnet werden. Vermieter können aber nicht alle Kosten abrechnen, sondern nur solche, die laut Betriebskostenverordnung umlagefähige Betriebskosten sind. Nicht umlegbare Kosten, also etwa für Reparaturen oder Instandhaltungen, können Vermieter allerdings von der Steuer absetzen. Verbleibt am Ende des Jahres ein Gewinn aus der Vermietung, so müssen diese Einnahmen als Einkommen versteuert werden. Wird die Wohnung an Angehörige vergünstigt vermietet, können unter Umständen nicht alle Kosten in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden.

 

Nicht immer verläuft ein Mietverhältnis reibungslos. Mietrückstände oder auch andere Vergehen des Mieters können so etwa eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Doch auch vertragstreuen Mietern kann in manchen Konstellationen gekündigt werden, etwa wegen Eigenbedarf.

 

Um die Mietersuche möglichst effizient zu gestalten, sollte die Immobilie optimal beworben werden. Dabei kann der Eigentümer sein Objekt entweder selbst vermarkten oder auch die Hilfe eines Maklers in Anspruch nehmen.

 

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