TIPPGEBERPROVISION
Wenn Sie Ihren Verwandten, Freunden und Bekannten dabei helfen ihre Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten, können Sie sich nebenbei auch noch als sogenannter Tippgeber eine Provision verdienen. Für die Nennung einer Person, die über uns ihre Immobilie im Alleinauftrag verkauft oder vermietet, erhalten Sie nach erfolgreicher Vermittlung dieser Immobilie durch unser Unternehmen eine Tippgeberprovision von 50% (Verkauf) bzw. 35% (Vermietung) auf die vereinnahmte Provision.
Bedingungen für die Tippgeberprovision:
1.) Anschrift der zu verkaufenden Immobilie und Angaben zum Objekt
2.) Name, Anschrift und Telefonnummer des Eigentümers
3.) Ihren Namen, Anschrift, Telefonnummer und Mailadresse
4.) Kein anderer Immobilienmakler ist bereits mit der Vermittlung betraut
5.) Der Eigentümer erteilt uns einen Alleinauftrag
Die Tippprovision wird bei Privatpersonen bzw. nicht umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen netto ausbezahlt. An Unternehmen die umsatzsteuerpflichtig sind, zahlen wir inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus. Für die Endversteuerung der Provision hat der Empfänger selbst Sorge zu tragen.
* Alle Tippgebervergütungen werden sofort bei Abschluss aller Verträge und nach Eingang der Vermittlungscourtage per Banküberweisung ausgezahlt. Planungsbüro Merkel behält sich das Recht vor, Immobilienobjekte, Eigentümer oder Tippgeber abzulehnen. Bei Nichtzahlung der Provision folgt keine Auszahlung des Tippgeberhonorars. Bei mehreren Tipps zu einem Objekt, erhält nur der erste Tippgeber die Vergütung.
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